Aktuelles zur Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Die Regelungen im Jahre 2024 werden weiterhin in Abstimmung mit der Sozialagentur im Rahmen der Übergangsvereinbarung stattfinden müssen. Der Umstellungsprozess für den neuen Landesrahmenvertrag wird im Folgenden dann terminlich vereinbart.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass im Jahre 2025 der Umstellungsprozess mit dem Land Sachsen-Anhalt abgeschlossen werden kann.
Aufgrund von Personalkosten- und Sachkostensteigerungen im Jahre 2024, müssen die Wohn- und Betreuungsverträge angepasst werden.
Eine Beteiligung des Bewohnerbeirates hat es gegeben und entsprechende Ankündigungsschreiben werden in den nächsten Tagen versandt. Während in der Pflege die genauen Kosten feststehen, wird im Bereich der Eingliederungshilfe über die Höhe noch mit der Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt.