Aktuelles zur Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Die Schloß Hoym Stiftung hat sich im Juli 2023 auf den Weg zur Überleitung in das Bundesteilhabegesetz gemacht.
In einem Grundsatzgespräch mit der Sozialagentur wurden Handlungsschritte vereinbart, um den Übergangszeitraum möglichst bald zu verlassen.
Für jede Wohngruppe liegt bereits eine Statusfeststellung durch die Heimaufsicht vor, in der die Wohngruppe künftig geführt wird.
Die neuen Musterleistungsbeschreibungen werden aktuell auf die Umsetzungsmöglichkeit in die Praxis geprüft und sollen bestenfalls dann ab Jahresende 2023 verhandelt werden.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein wird dann die anschließende Kalkulation der Leistung sein. Sozialagentur und Wohlfahrtsverbände bemühen sich aktuell um eine Einigung zu den Kalkulationsgrundlagen.
Durch gemeinsames agieren aller Akteure, muss ein guter Überleitungsprozess im Sinne der Bewohner auf den Weg gebracht werden.