Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhoben

Die Schloß Hoym Stiftung hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht Magdeburg erhoben.
Ziel ist es, eine zügige Verhandlung über die Refinanzierung der seit 01.01.2025 eingetretenen Kostensteigerungen von 7,62 % der Personalkosten zu erreichen, bei einem Personalkostenanteil von zwischenzeitlich weit über den bisher „vereinbarten“ 80 % und damit naturgemäß von existentieller Bedeutung.
Die Schloß Hoym Stiftung wird in Kürze Klage in der Hauptsache erheben, um die Rechtswidrigkeit und daher die Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Landesverordnung insgesamt, hilfsweise in weiten Teilen, feststellen und die weitere Anwendung endgültig untersagen zu lassen.
Die Schloß Hoym Stiftung war und ist nach wie vor ausdrücklich bereit, eine Umstellung auf ein personenzentrierteres Leistungssystem vorzunehmen. Mit der Klage wollen wir erreichen, dass dies unter rechtsstaatlichen Bedingungen erfolgt und nicht unter dem Zwang einer evident rechtswidrigen Landesverordnung, die rechtswidrig zurückwirkt und bar jeglicher Rechtsgrundlage ist – zumindest in derart weiten Teilen, dass kein sinnvoller Rest verbleibt.