Informationen für unsere Besucher
Ab dem 01.03.2023 bis voraussichtlich 07.04.2023 müssen lt. Infektionsschutzgesetz die Besucher bei Zutritt in den Räumen der Schloß Hoym Stiftung eine FFP2-Maske tragen. Die Testpflicht entfällt.
Ab dem 01.03.2023 bis voraussichtlich 07.04.2023 müssen lt. Infektionsschutzgesetz die Besucher bei Zutritt in den Räumen der Schloß Hoym Stiftung eine FFP2-Maske tragen. Die Testpflicht entfällt.