Rahmenvertrag Sachsen-Anhalt
Ab dem 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen im SGB IX geregelt. Vor diesem Hintergrund sieht das BTHG vor, dass der Träger der Eingliederungshilfe (das Land Sachsen-Anhalt) mit den Vereinigungen der Leistungserbringer zu bestimmten Regelungsgegenständen der Eingliederungshilfe einen Rahmenvertrag schließt.
Der Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde nun am 14. August 2019 von den folgenden Vertragsparteien unterzeichnet:
- Träger der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt (Sozialministerium/ Sozialagentur)
- AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
- Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
- Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V.
- Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R.
- Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Ambulanter Dienste Bundesverband e.V.
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
- Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
In den Verhandlungen beteiligte sich für den Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt der Landesbehindertenbeauftragte Herr Adrian Maerevoet zeitweise. Die Schloß Hoym Stiftung ist Mitglied im Diakonischen Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. Damit gilt der Rahmenvertrag auch für die Schloß Hoym Stiftung.
Erst in der zukünftigen Umsetzung der vertraglichen Regelungen wird sich allerdings zeigen, ob wir die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Sachsen-Anhalt nachhaltig verbessern und stärken. Denn der Rahmenvertrag bleibt ein Regelwerk, dass in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden muss.
Die Schloß Hoym Stiftung muss sich jetzt gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern den neuen Herausforderungen stellen. Dabei werden wir auch weiterhin die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Ein Landesrahmenvertrag in einfacher Sprache wurde in Aussicht gestellt. Sobald dieser verfügbar ist, wird dieser auch auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Foto: Ute Albersmann/Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt