Stiftung Anerkennung und Hilfe
Seit Ende des letzten Jahres finden in der Schloß Hoym Stiftung monatlich Beratungsgespräche durch eine Mitarbeiterin der Stiftung Anerkennung und Hilfe statt. Diese Stiftung richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Im persönlichen Gespräch wird ermittelt, ob Ansprüche auf eine Geldleistung geltend gemacht werden können. Diese sollen die Folgewirkungen des Erlebten abmildern, indem sie einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten.