Umstellungsverhandlungen 31.08.2025

 

Das Land Sachsen-Anhalt (LSA) hat die Schloß Hoym Stiftung zu Umstellungsverhandlungen gem. Rechtsverordnung (RVO) zum 31.08.2025 aufgefordert.

Die Klage unserer Stiftung gegen die RVO verhindert diese Möglichkeit nicht.

Ungeachtet der juristischen Bewertung der RVO bleiben die Herausforderungen für eine Umstellung groß. Nach wie vor und dem LSA bekannt, hat es bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern noch keine Hilfebedarfsfeststellung durch die zuständigen Behörden gegeben.

Auch wurde durch den Kostenträger die Flächenaufteilung in Wohnen und Fachleistung nicht weiter fortgesetzt und muss wieder aufgenommen werden.

Voraussichtlich dürfte damit auch wieder eine Neuerung des Wohn- und Betreuungsvertrages einhergehen sowie eine Umstellung in der Verwaltung und Abrechnung auf die neuen Leistungsformate gem. Rechtsverordnung notwendig sein. Die Schloß Hoym Stiftung wird weiterhin in enger Abstimmung mit dem LSA arbeiten und über aktuelle Veränderungen nach Möglichkeit informieren.

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